Allgemeinen Geschäftsbedingungen ONE Power Fitness GmbH

§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der ONE Power Fitness GmbH und ihren Mitgliedern über die Nutzung der Fitnessanlage sowie der angebotenen Dienstleistungen.
Mit Abschluss eines Vertrages erkennt das Mitglied diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils gültige Studioordnung als verbindlich an.
Die ONE Power Fitness GmbH betreibt das Fitnessstudio unter der Marke „ONE power fitness“
§2 Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Mitglied und der ONE Power Fitness GmbH kommt in der Regel durch einen Online-Vertragsschluss über die Website oder das Mitgliederportal zustande. Mit dem Absenden des Online-Antrags gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der ONE Power Fitness GmbH zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch eine Bestätigungs-E-Mail.
Der Vertragstext wird von der ONE Power Fitness GmbH gespeichert. Das Mitglied erhält nach Abschluss des Vertrages eine Vertragsbestätigung einschließlich der Vertragsdokumente per E-Mail. Für Online abgeschlossene Verträge gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Über das Widerrufsrecht wird das Mitglied im Rahmen des Vertragsabschlusses gesondert belehrt. ONE power fitness ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Stellt sich nachträglich heraus, dass beim Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden, ist ONE power fitness berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§3 Bonusphase und Vertragsbeginn
Nach Abschluss eines Mitgliedsvertrages erhält das Mitglied eine kostenfreie Bonusphase von 14 Tagen. Während dieser Bonusphase kann das Studio uneingeschränkt genutzt werden. Die Bonusphase dient dem Kennenlernen der Anlage und stellt noch keinen Beginn der regulären Vertragslaufzeit dar.
Das Mitglied kann den Vertrag innerhalb dieser Bonusphase jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beendigung, beginnt im Anschluss die reguläre Vertragslaufzeit des gewählten Tarifs. Während der Bonusphase gelten die Bestimmungen des Mitgliedsvertrages, der AGB und der Studioordnung entsprechend. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Start der regulären Vertragslaufzeit. Die Mitgliedsbeiträge werden anschließend im vereinbarten Intervall von 28 Tagen per SEPA-Lastschrift eingezogen.
§4 Leistungsumfang und Smart-Gym Konzept
ONE power fitness betreibt ein automatisiertes Fitnessstudio im Self-Service-Konzept. Die Nutzung der Anlage erfolgt grundsätzlich ohne dauerhaft anwesendes Personal.
Die Mitglieder sind berechtigt, die im Studio vorhandenen Trainingsgeräte und Einrichtungen während der Öffnungszeiten zu nutzen. Das Studio ist grundsätzlich rund um die Uhr geöffnet. Die Nutzung der Trainingsgeräte und Einrichtungen erfolgt eigenverantwortlich. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Geräte entsprechend seiner körperlichen Leistungsfähigkeit und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
ONE power fitness stellt im Rahmen des Smart-Gym-Konzeptes verschiedene digitale Services zur Verfügung, insbesondere das Mitgliederportal auf der Website www.one-power-fitness.de. Über das Mitgliederportal können Mitglieder unter anderem ihre Vertragsdaten verwalten, Vertragsänderungen vornehmen sowie verschiedene Serviceleistungen nutzen. Optional kann ein Termin zur Einweisung in die Trainingsgeräte mit einem Trainer gebucht werden. Für diesen Service kann eine gesonderte Gebühr erhoben werden.
§5 Tageskarte und Self-Service-Probetraining
Neben der Mitgliedschaft bietet ONE power fitness die Möglichkeit zur Nutzung der Trainingsanlage über eine Tageskarte oder ein einmaliges Self-Service-Probetraining an. Die Tageskarte kann ausschließlich über das Self-Service-Terminal am Eingang des Studios erworben werden. Der jeweils gültige Preis der Tageskarte wird im Rahmen des Buchungsvorgangs am Self-Service-Terminal angezeigt und ist vor Abschluss der Buchung ersichtlich. Darüber hinaus kann ein einmaliges Self-Service-Probetraining ohne Personal gebucht werden. Dieses dient dem Kennenlernen der Trainingsanlage und erfolgt ebenfalls im Self-Service-Verfahren.
Die Nutzung der Tageskarte sowie des Self-Service-Probetrainings ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gibt eine Person im Rahmen der Buchung falsche oder unvollständige Angaben, insbesondere zum Alter oder zu ihrer Identität, an, ist ONE power fitness berechtigt, die Nutzung zu verweigern oder zu beenden. Durch den Erwerb einer Tageskarte oder eines Self-Service-Probetrainings entsteht kein Anspruch auf Abschluss einer Mitgliedschaft.
§6 Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Mitgliedsvertrag.
Die Mitgliedsbeiträge werden im Voraus für einen Zeitraum von jeweils 28 Tagen erhoben.
Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages wird eine einmalige Startgebühr erhoben. Diese Startgebühr stellt eine Verwaltungskostenpauschale dar und wird im Mitgliedsvertrag ausgewiesen. Die Startgebühr sowie der erste Mitgliedsbeitrag werden nach Beginn der regulären Vertragslaufzeit fällig und gemeinsam mit der ersten Abbuchung eingezogen.
Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich gesammelt zu einem festgelegten Abrechnungstermin, derzeit jeweils zum 28. eines Monats. Der erste Abrechnungszeitraum kann aus technischen Gründen von dem regulären 28-Tage-Rhythmus abweichen. In diesem Fall wird der Beitrag anteilig berechnet. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt per SEPA-Lastschrift. Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.
Im Falle einer Rücklastschrift ist das Mitglied verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Bankkosten sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 € zu tragen. Veranlasst das Mitglied ohne berechtigten Grund eine Rückbuchung einer bereits eingezogenen Lastschrift, ist ONE power fitness berechtigt, neben den entstandenen Bankkosten eine zusätzliche Bearbeitungspauschale zu erheben sowie den Zugang zum Studio bis zur vollständigen Klärung der offenen Forderung zu sperren.
Soweit der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt ist, gerät das Mitglied gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ohne gesonderte Mahnung in Zahlungsverzug. ONE power fitness ist berechtigt, zur Zahlungsabwicklung sowie zur Durchsetzung offener Forderungen externe Zahlungsdienstleister oder Inkassounternehmen zu beauftragen. Gerät das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Mitgliedsbeiträgen in Verzug, ist ONE power fitness berechtigt, sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende sofort fällig zu stellen. Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Verzug, ist ONE power fitness berechtigt, den Zugang zum Studio bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen vorübergehend zu sperren. Eine Sperrung des Zugangs entbindet das Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht.
§7 Vertragslaufzeit und Verlängerung
Die Vertragslaufzeit beginnt nach Ablauf der im Vertrag vorgesehenen 14-tägigen Bonusphase. Bei dem Tarif ONE power YEAR beträgt die Mindestvertragslaufzeit 365 Tage ab Beginn der regulären Vertragslaufzeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
Der Tarif ONE power FLEX wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Abrechnung des Mitgliedsbeitrages erfolgt im 28-Tage-Rhythmus. Jeder abgerechnete Zeitraum berechtigt zur Nutzung des Studios für jeweils 28 Tage. Maßgeblich für den Beginn der Vertragslaufzeit ist das Datum, das dem Mitglied im Rahmen des Vertragsabschlusses angezeigt wird.
Ein Wechsel des Tarifs, insbesondere vom Tarif ONE power FLEX in den Tarif ONE power YEAR, kann über das Mitgliederportal auf der Website www.one-power-fitness.de beantragt werden. Der Tarifwechsel wird mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam. Ein Anspruch auf Tarifwechsel besteht nicht.
§8 Kündigung
Die ordentliche Kündigung eines Mitgliedsvertrages kann durch das Mitglied über das Mitgliederportal auf der Website www.one-power-fitness.de, über den auf der Website bereitgestellten Kündigungsbutton oder per E-Mail erfolgen.
Die Nutzung des Kündigungsbuttons oder des Mitgliederportals wird empfohlen, da hierdurch eine automatisierte und eindeutige Bearbeitung gewährleistet werden kann. Für Kündigungen per E-Mail wird empfohlen, diese an die Adresse kuendigung@one-power-fitness.de zu richten. Damit eine Kündigung bearbeitet werden kann, muss sie eindeutig dem jeweiligen Mitglied zugeordnet werden können.
Hierzu sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
- Vor- und Nachname
- Mitgliedsnummer
- aktuelle Anschrift
- aktuelle E-Mail-Adresse
- Datum der Kündigung
Bei Kündigungen per E-Mail wird empfohlen, die Kündigung als unterschriebenes Dokument, zum Beispiel als PDF-Anhang, einzureichen, um eine eindeutige Zuordnung und schnelle Bearbeitung zu ermöglichen. Kündigungen, die aufgrund fehlender oder unvollständiger Angaben nicht eindeutig zugeordnet werden können, können nicht bearbeitet werden.
Kündigungen in Papierform, insbesondere per Brief, Einschreiben oder durch Hinterlegung im Studio, können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht bearbeitet werden. Maßgeblich ist ausschließlich der Zugang der Kündigung über die vorgesehenen digitalen Wege.
Die Kündigung wird wirksam, wenn sie innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist bei ONE power fitness eingeht. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bei ONE power fitness maßgeblich. Nach Eingang der Kündigung erhält das Mitglied eine elektronische Bestätigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht. Eine außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen ist nur möglich, wenn das Mitglied durch ein ärztliches Attest nachweist, dass eine dauerhafte oder langfristige Sportunfähigkeit vorliegt. Das Vertragsverhältnis endet in diesem Fall erst mit Zugang eines entsprechenden ärztlichen Attestes bei ONE power fitness.
§9 Ruhen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann auf Antrag des Mitglieds vorübergehend ruhen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
- eine ärztlich bestätigte Krankheit oder Verletzung, die eine Nutzung des Studios vorübergehend unmöglich macht
- eine Schwangerschaft
- ein nachgewiesener längerer Auslandsaufenthalt
Das Ruhen der Mitgliedschaft ist schriftlich oder über das Mitgliederportal auf der Website www.one-power-fitness.de zu beantragen. Der Antrag ist durch geeignete Nachweise zu belegen, zum Beispiel durch ein ärztliches Attest oder entsprechende Reiseunterlagen.
Der Antrag auf Ruhen der Mitgliedschaft muss vor Beginn des gewünschten Ruhezeitraums gestellt werden. Eine rückwirkende Ruhendstellung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Ruhendstellung kann jeweils nur für volle Monate erfolgen und ist pro Kalenderjahr auf maximal drei Monate begrenzt.
Während der Ruhezeit ruht die Zahlungspflicht für den Mitgliedsbeitrag. Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um den Zeitraum des Ruhens. Kurzfristige Trainingsunterbrechungen, insbesondere aufgrund von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Abwesenheit, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Beitragsminderung oder Vertragsunterbrechung. ONE power fitness behält sich vor, im Einzelfall über den Antrag auf Ruhen der Mitgliedschaft zu entscheiden. Ein Anspruch auf Genehmigung der Ruhendstellung besteht nicht.
§10 Zutritt zum Studio und Zugangssystem
Der Zutritt zum Studio von ONE power fitness ist ausschließlich registrierten Mitgliedern gestattet. Der Zugang zum Studio erfolgt über ein automatisiertes Zutrittssystem, insbesondere über eine biometrische Gesichtserkennung (Face-ID). Hierzu ist eine vorherige Registrierung im Zutrittssystem erforderlich. Ohne Registrierung im Zutrittssystem und ohne Zustimmung zur biometrischen Zutrittskontrolle ist eine Nutzung des Studios nicht möglich.
Die Nutzung des Studios ist ausschließlich dem jeweiligen Mitglied persönlich gestattet. Eine Weitergabe des Zugangs an Dritte ist untersagt. Das Mitglied ist verpflichtet, sich beim Betreten des Studios ordnungsgemäß über das Zutrittssystem einzuchecken.
Es ist insbesondere untersagt,
- Nichtmitglieder in das Studio mitzunehmen oder einzulassen
- anderen Personen den Zutritt unter Nutzung des eigenen Zugangs zu ermöglichen
- anderen Mitgliedern den Zutritt ohne ordnungsgemäßen Check-in zu ermöglichen
- den Zutritt zum Studio zu umgehen oder zu manipulieren.
Verstößt ein Mitglied gegen diese Regelungen, ist ONE power fitness berechtigt, eine Vertragsstrafe zu erheben. Die Vertragsstrafe beträgt:
- 50,00 €, wenn ein Mitglied einer nicht registrierten Person Zutritt zum Studio verschafft
- 9,00 €, wenn ein Mitglied einem anderen Mitglied Zutritt verschafft, ohne dass dieses ordnungsgemäß eingecheckt hat.
Die Vertragsstrafe kann zusammen mit dem nächsten fälligen Mitgliedsbeitrag eingezogen werden. Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe schließt weitergehende Schadensersatzansprüche nicht aus. Eine gesonderte vorherige Information über den Einzug der Vertragsstrafe erfolgt nicht. Das Mitglied hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, nachträglich Auskunft über den Grund der Vertragsstrafe zu erhalten.
Unabhängig davon ist ONE power fitness berechtigt, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere:
- eine temporäre Sperrung des Zugangs zum Studio
- die außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrages
- die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche.
Zur Aufklärung von Missbrauchsfällen sowie zur Feststellung von Verstößen gegen diese AGB oder die Studioordnung ist ONE power fitness berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Videoaufzeichnungen, Zutrittsprotokolle sowie Systemdaten auszuwerten. ONE power fitness ist berechtigt, bei Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation des Zutrittssystems Identitätsprüfungen vorzunehmen. ONE power fitness ist berechtigt, bei Verstößen den Zugang zum Studio vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.
§11 Übertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei ONE power fitness ist personenbezogen und nicht übertragbar. Die mit der Mitgliedschaft verbundenen Nutzungsrechte dürfen ausschließlich vom jeweiligen Mitglied persönlich ausgeübt werden. Eine Weitergabe des Zugangs zum Studio oder eine Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf eine andere Person ist nur mit vorheriger Zustimmung von ONE power fitness möglich. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Die Beantragung einer Vertragsübernahme ist ausschließlich über die dafür vorgesehenen Funktionen auf der Website von ONE power fitness unter www.one-power-fitness.de möglich. Vertragsübernahmen, die außerhalb des vorgesehenen Online-Verfahrens beantragt werden, insbesondere per E-Mail, Brief oder mündlich, werden aus verwaltungstechnischen Gründen nicht bearbeitet.
ONE power fitness ist berechtigt, eine Vertragsübernahme von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen. Hierzu gehören insbesondere die vollständige Angabe der Daten der übernehmenden Person sowie deren Zustimmung zu den zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme geltenden Vertragsbedingungen.
§12 Studioordnung
Für die Nutzung des Studios gilt die jeweils aktuelle Studioordnung von ONE power fitness. Die Studioordnung ist Bestandteil des Mitgliedsvertrages und für alle Mitglieder verbindlich. Die Studioordnung wird im Studio ausgehängt und dem Mitglied im Rahmen des Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt.
Das Mitglied verpflichtet sich, die Regelungen der Studioordnung einzuhalten. Das Mitglied ist verpflichtet, die Trainingsgeräte nach der Nutzung ordnungsgemäß zu hinterlassen und hygienische Standards einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Studioordnung ist ONE power fitness berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Hierzu zählen insbesondere:
- eine Verwarnung
- eine temporäre Sperrung des Zutritts zum Studio
- die außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrages
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen Hygiene- oder Verhaltensregeln der Studioordnung, insbesondere Training ohne Handtuch oder ohne geeignete Trainingskleidung, ist ONE power fitness berechtigt, eine Vertragsstrafe zu erheben.
Die Vertragsstrafe beträgt 9,00 € pro Verstoß.
Die Vertragsstrafe kann zusammen mit dem nächsten fälligen Mitgliedsbeitrag eingezogen werden. Eine gesonderte vorherige Information über den Einzug der Vertragsstrafe erfolgt nicht. Das Mitglied kann jedoch jederzeit Auskunft über den Grund der Vertragsstrafe verlangen.
Die Geltendmachung einer Vertragsstrafe schließt weitere Maßnahmen, insbesondere eine Verwarnung, eine temporäre Sperrung des Zutritts oder eine außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrages, nicht aus. Gewerbliche Trainingsangebote oder Personaltraining durch Mitglieder oder Dritte im Studio sind ohne vorherige Zustimmung von ONE power fitness nicht gestattet.
Weitergehende Ansprüche von ONE power fitness, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
§13 Haftung
Das Studio wird im Self-Service-Konzept betrieben. Eine dauerhafte Anwesenheit von Personal ist nicht gewährleistet. Das Mitglied nutzt die Trainingsanlage eigenverantwortlich. Das Mitglied ist verpflichtet, die Trainingsgeräte ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen und seine körperlichen Fähigkeiten sowie gesundheitlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen. Das Mitglied ist verpflichtet, die Geräte entsprechend der Bedienungsanleitung zu nutzen und sich bei Unklarheiten vor der Nutzung zu informieren.
Das Mitglied wird darauf hingewiesen, vor Beginn des Trainings gegebenenfalls ärztlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn gesundheitliche Einschränkungen oder Vorerkrankungen bestehen. Für gesundheitliche Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Geräte, falsche Trainingsausführung oder durch Selbstüberschätzung des Mitglieds entstehen, übernimmt ONE power fitness keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Kleidung, Wertsachen oder technischen Geräten, übernimmt ONE power fitness keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die im Studio zur Verfügung gestellten Spinde dienen ausschließlich der kurzfristigen Aufbewahrung persönlicher Gegenstände während des Trainings und werden nicht überwacht. Für das ordnungsgemäße Verschließen eines Spindes ist das Mitglied selbst verantwortlich. ONE power fitness übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aus Spinden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Spinde dürfen nur für die Dauer des Trainings genutzt werden und sind nach Beendigung des Trainings zu räumen. ONE power fitness ist berechtigt, nach Studioschluss oder bei missbräuchlicher Nutzung verschlossene Spinde zu öffnen und zu räumen. Das Mitglied haftet für Schäden an Einrichtungen oder Geräten, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Für Spinde wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung von ONE power fitness für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, bleibt unberührt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet ONE power fitness nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden. Mitglieder sind verpflichtet, in Notfällen unverzüglich Hilfe zu leisten und gegebenenfalls den Notruf zu verständigen
§14 Minderjährige Mitglieder
Eine Mitgliedschaft bei ONE power fitness ist grundsätzlich ab einem Mindestalter von 15 Jahren möglich. Mitglieder unter 18 Jahren können eine Mitgliedschaft nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abschließen.
Hierfür ist im Rahmen des Vertragsabschlusses eine entsprechende Einverständnis- und Haftungsfreigabeerklärung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen. Die Einverständniserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein und beim Vertragsabschluss digital übermittelt werden.
Ohne eine gültige Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter kann kein wirksamer Mitgliedsvertrag mit minderjährigen Personen abgeschlossen werden. Stellt sich nachträglich heraus, dass beim Vertragsabschluss falsche Angaben zum Alter gemacht wurden oder eine erforderliche Einverständniserklärung fehlt oder ungültig ist, ist ONE power fitness berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§15 Hausverbot und Vertragsbeendigung
ONE power fitness ist berechtigt, Mitgliedern bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen dieser AGB, der Studioordnung oder gegen gesetzliche Vorschriften den Zutritt zum Studio vorübergehend zu sperren oder ein Hausverbot zu erteilen.
Ein Hausverbot oder eine Zutrittssperre kann insbesondere ausgesprochen werden bei:
- Missbrauch des Zutrittssystems
- Verstößen gegen die Studioordnung
- Belästigung oder Gefährdung anderer Mitglieder
- Beschädigung von Studioeinrichtungen
- Mitnahme oder Weitergabe illegaler oder leistungssteigernder Substanzen im Studiobereich
- sonstigem Verhalten, das den ordnungsgemäßen Betrieb des Studios beeinträchtigt
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes ist ONE power fitness berechtigt, den Mitgliedsvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus einem vom Mitglied zu vertretenden Grund steht ONE power fitness ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 80% der Mitgliedsbeiträge zu, die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende angefallen wären.
Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Nutzung des Studios ist ausschließlich zu Trainingszwecken gestattet. Ein dauerhafter Aufenthalt ohne Trainingsaktivität oder eine Nutzung der Räumlichkeiten zu anderen Zwecken, insbesondere für gewerbliche Tätigkeiten, Filmaufnahmen oder Veranstaltungen, ist ohne Zustimmung von ONE power fitness nicht gestattet.
Weitere Ansprüche von ONE power fitness, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. Ein Hausverbot oder eine Zutrittssperre berührt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Mitgliedsbeiträge grundsätzlich nicht.
§16 Datenschutz und Videoüberwachung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von ONE power fitness geregelt.
Die Datenschutzerklärung wird dem Mitglied im Rahmen des Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt. Das Studio von ONE power fitness wird aus Gründen der Sicherheit sowie zur Verhinderung von Missbrauch des Zutrittssystems videoüberwacht. Videoaufzeichnungen können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Aufklärung von Missbrauchsfällen, insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB oder die Studioordnung, ausgewertet werden.
Der Zutritt zum Studio erfolgt über ein automatisiertes Zutrittssystem mittels biometrischer Gesichtserkennung. Die Nutzung der biometrischen Zutrittskontrolle erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmen des Vertragsabschlusses erteilten Einwilligung des Mitglieds. Weitere Informationen zur Verarbeitung biometrischer Daten sind ebenfalls in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Videoüberwachung dient insbesondere der Sicherheit der Mitglieder, dem Schutz der Einrichtung sowie der Verhinderung und Aufklärung von Missbrauch des Zutrittssystems oder sonstigen Verstößen gegen diese AGB oder die Studioordnung.
§17 MitwirkungspFlichten des Mitglieds
Das Mitglied ist verpflichtet, sämtliche für das Vertragsverhältnis relevanten Änderungen, insbesondere Änderungen der Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, unverzüglich über das Mitgliederportal auf der Website www.one-power-fitness.de zu aktualisieren. Nachteile, die aufgrund verspäteter oder unterlassener Aktualisierung entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds.
Das Mitglied ist verpflichtet, im Rahmen des Vertragsabschlusses sowie während der gesamten Vertragslaufzeit ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Dies gilt insbesondere für Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung sowie für Identitätsangaben im Rahmen des Zutrittssystems.
Stellt sich heraus, dass ein Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig falsche, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht hat, ist ONE power fitness berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen insbesondere die Sperrung des Zugangs zum Studio, die außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrages sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder Vertragsstrafen. Die Nutzung des Studios unter falscher Identität oder unter Verwendung fremder Daten ist unzulässig.
§18 Betriebsunterbrechungen und technische Störungen
ONE power fitness ist berechtigt, den Betrieb des Studios vorübergehend ganz oder teilweise einzuschränken oder zu unterbrechen, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Wartungsarbeiten, Reparaturen, Reinigungsmaßnahmen, technische Störungen, behördliche Anordnungen oder gesetzliche Vorgaben sowie sonstige Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung eines sicheren und ordnungsgemäßen Studiobetriebs erforderlich sind.
Dies gilt insbesondere auch bei technischen Störungen des Zutrittssystems, der Stromversorgung, der Internetverbindung oder sonstiger technischer Einrichtungen des Studios. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen des Studiobetriebs begründen keinen Anspruch auf Beitragsminderung, Rückerstattung oder außerordentliche Kündigung, sofern sie nur vorübergehend sind und dem Mitglied zumutbar bleiben.
Auch kurzfristige Unterbrechungen aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen, Notfällen, behördlichen Einsätzen oder vergleichbaren Ereignissen begründen keinen Anspruch auf Beitragsminderung, Rückerstattung oder außerordentliche Kündigung. Der Ausfall einzelner Trainingsgeräte oder Einrichtungen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Reparaturen oder technischen Störungen, begründet ebenfalls keinen Anspruch auf Beitragsminderung, Rückerstattung oder außerordentliche Kündigung, sofern die Nutzung des Studios im Übrigen weiterhin möglich ist. ONE power fitness übernimmt keine Gewähr dafür, dass sämtliche Trainingsgeräte jederzeit ohne Wartezeiten genutzt werden können. Insbesondere zu Stoßzeiten kann es zu Auslastungen oder Wartezeiten kommen. Hieraus entstehen keine Ansprüche auf Beitragsminderung, Rückerstattung oder außerordentliche Kündigung.
§19 Preisanpassungen
ONE power fitness ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren verändern. Hierzu zählen insbesondere Veränderungen bei Energie-, Miet-, Personal-, Wartungs-, Software- oder sonstigen Betriebskosten. Eine Beitragserhöhung wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Im Falle einer Beitragserhöhung steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung zu. Beitragssenkungen werden ebenfalls nach billigem Ermessen an die Mitglieder weitergegeben.
§20 Studioverlegung
ONE power fitness ist berechtigt, den Standort des Studios innerhalb desselben Stadtgebietes oder in zumutbarer Entfernung zu verlegen, sofern die Nutzung für das Mitglied weiterhin in vergleichbarer Weise möglich bleibt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung entsteht hierdurch nicht, sofern die Verlegung dem Mitglied zumutbar ist.
§21 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ONE power fitness ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vorbei:
- Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben
- Anpassungen an neue technische oder organisatorische Abläufe
- Erweiterungen oder Änderungen der angebotenen Leistungen
- Anpassungen zur Schließung von Regelungslücken
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Mitgliedern in geeigneter Form mitgeteilt, insbesondere per E-Mail oder über das Mitgliederportal. Widerspricht das Mitglied den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert sofern die Fortführung des Vertragsverhältnisses ohne Anpassung der AGB nicht möglich oder unzumutbar ist. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist ONE power fitness berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
§22 Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
ONE power fitness ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit.
§23 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Individuelle Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Das Mitglied ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen von ONE power fitness aufzurechnen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mitgliedsvertrag der Sitz der ONE Power Fitness GmbH.
