STUDIOORDNUNG ONE power fitness

Diese Studioordnung dient der Sicherheit, einem respektvollen Miteinander sowie einem reibungslosen Ablauf im Studio. Sie gilt für alle Mitglieder und Besucher von ONE power fitness. Mit Betreten des Studios erkennen Mitglieder diese Studioordnung verbindlich an.
§1 Geltungsbereich
Diese Studioordnung gilt für sämtliche Mitglieder sowie Besucher der Räumlichkeiten von ONE power fitness. Allen Anweisungen des Betreibers ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Ordnung oder dem ordnungsgemäßen Betrieb des Studios dienen.
§2 Hausrecht
Der Betreiber von ONE power fitness übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen diese Studioordnung kann ein temporärer oder dauerhafter Ausschluss vom Studiobetrieb erfolgen.
§3 Zutritt zum Studio
Der Zutritt zum Studio erfolgt ausschließlich über das persönliche Zugangssystem. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich beim Betreten des Studios ordnungsgemäß einzuchecken und die Eingangstür nach dem Betreten wieder vollständig zu schließen. Das Öffnen der Tür für andere Personen ohne eigene Zutrittsberechtigung ist nicht gestattet. Fenster und Türen des Studios sind aus Sicherheits- und Klimagründen geschlossen zu halten. Verstöße gegen diese Regelung können gemäß den geltenden AGB sanktioniert werden.
§4 Biometrische Zutrittskontrolle
Der Zugang zum Studio erfolgt über ein biometrisches Zutrittssystem (Gesichtserkennung). Dies dient der sicheren Identifikation der Mitglieder sowie der Zugangskontrolle im automatisierten 24-Stunden-Betrieb.
§5 Missbrauch des Zutrittssystems
Das Öffnen der Eingangstür für Nichtmitglieder, das Einschleusen anderer Personen oder die Weitergabe der Mitgliedschaft ist untersagt. Verstöße gegen diese Regelung können gemäß den geltenden AGB sanktioniert werden.
§6 Verhalten im Studio
Alle Mitglieder haben sich respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten. Belästigungen, aggressives Verhalten oder Störungen des Trainingsbetriebs sind untersagt. Fluchtwege und Notausgänge dürfen nicht blockiert oder verstellt werden. Bei Verstößen gegen diese Regelung behält sich ONE power fitness vor, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen. Weitere Maßnahmen richten sich nach den geltenden AGB.
§7 Trainingskleidung
Das Training ist ausschließlich mit sauberer Trainingskleidung und sauberen Sportschuhen erlaubt. Training ohne Oberbekleidung oder barfuß ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
§8 Hygiene
Während des Trainings ist ein Handtuch zu benutzen. Trainingsgeräte sind nach der Nutzung zu desinfizieren.
§9 Geräteordnung
Geräte sind sachgemäß zu benutzen. Gewichte, Hanteln und Zubehör sind nach der Nutzung an den vorgesehenen Platz zurückzulegen.
§10 Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Beim Filmen ist darauf zu achten, dass andere Mitglieder nicht ohne Zustimmung erkennbar aufgenommen werden.
§11 Verbotene Substanzen
Die Mitnahme, der Besitz, der Verkauf, die Weitergabe oder der Konsum von illegalen oder leistungssteigernden Substanzen (z. B. Anabolika oder vergleichbare Mittel) im gesamten Studiobereich ist untersagt. Dies gilt sowohl für die entgeltliche als auch für die unentgeltliche Weitergabe oder Vermittlung solcher Substanzen. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich ärztlich verordnete Medikamente. Bei Verstößen gegen diese Regelung ist ONE power fitness berechtigt, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Weitere Maßnahmen richten sich nach den geltenden AGB.
§12 Musik und Lautsprecher
Eigene Lautsprecher oder Musikboxen sind im Studio nicht erlaubt. Musik darf ausschließlich über persönliche Kopfhörer gehört werden.
§13 Videoüberwachung
Zum Schutz der Mitglieder sowie zur Aufklärung von Straftaten wird das Studio videoüberwacht. Weitere Informationen zur Verarbeitung der Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§14 24-Stunden-Betrieb
ONE power fitness ist ein automatisiertes 24-Stunden-Fitnessstudio ohne dauerhaft anwesendes Personal. Die Nutzung der Trainingsgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Geräte entsprechend seiner körperlichen Leistungsfähigkeit und nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Im Falle von Gesundheitsschäden oder Unfällen, die durch unsachgemäße Nutzung der Trainingsgeräte, Selbstüberschätzung oder eigenverantwortliches Verhalten entstehen, übernimmt ONE power fitness keine Haftung. Die Haftung von ONE power fitness für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung bleibt unberührt.
§15 Notfälle und Notrufpflicht
Bei Unfällen oder medizinischen Notfällen ist unverzüglich der Notruf 112 zu verständigen und soweit möglich Hilfe zu leisten.
§16 Haftung
Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt ONE power fitness keine Haftung.
§17 Spinde
Spinde dürfen ausschließlich während des Trainings genutzt werden und sind nach dem Training zu leeren.
§18 Rauchen, Alkohol und Drogen
Rauchen sowie der Konsum von Alkohol oder Drogen sind im gesamten Studio untersagt.
§19 Gewerbliche Nutzung / Personal Training
Gewerbliche Tätigkeiten im Studio, insbesondere Personal Training, sind ohne ausdrückliche Zustimmung von ONE power fitness nicht gestattet.
§20 WLAN-Nutzung
Das Studio stellt Mitgliedern während ihres Aufenthalts ein Gäste-WLAN zur Verfügung. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Verantwortung des Mitglieds. Für Inhalte, Datenübertragungen oder Schäden, die aus der Nutzung des Internets entstehen, übernimmt ONE power fitness keine Haftung. Der Betreiber behält sich vor, den Internetzugang jederzeit einzuschränken, Inhalte zu sperren oder den Zugang zu unterbrechen, sofern dies aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist. Eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des Internetzugangs ist untersagt.
§21 Nutzung nur durch Mitglieder
Die Nutzung der Trainingsanlage ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten. Das Mitbringen oder Einschleusen nicht registrierter Personen ist untersagt.
§22 Technische Störungen
Bei technischen Störungen oder Defekten an Geräten oder Zutrittssystemen ist eine eigenständige Manipulation untersagt. Der Betreiber ist zu informieren.
§23 Meldung von Schäden
Beschädigte Geräte oder sicherheitsrelevante Mängel sind unverzüglich zu melden.
§24 Taschenregelung
Große Sporttaschen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf der Trainingsfläche abgestellt werden und sind in den dafür vorgesehenen Bereichen zu lagern.
§25 Minderjährige Mitglieder
Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren trainieren. Voraussetzung ist eine schriftliche Einwilligung sowie Haftungsfreistellung durch die Erziehungsberechtigten.
§26 Betriebs- und Technikbereiche
Der Zugang zu Betriebs-, Technik- oder Verwaltungsbereichen des Studios ist ausschließlich dem Betreiber oder autorisierten Personal vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Bereiche hinter der Theke, Technikräume, Steuerungseinheiten, Serverschränke oder sonstige nicht für Mitglieder vorgesehenen Bereiche. Das Betreten oder Manipulieren dieser Bereiche ist untersagt.
